1. ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH, ÄNDERUNGSBEFUGNIS
1.1.
Die Josef Mann Gesellschaft m.b.H. („BMW Mann“) erbringt Werk- und Dienstleistungen in den Bereichen Einzelhandel mit Neuwagen, Gebrauchtwagen und Ersatzteilen, Service- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen („Kfz“) , deren Teilen und Aufbauten sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten, Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit („Leistungen„).
1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die BMW Mann gegenüber natürlichen und juristischen Personen (“Kunde“) erbringt. Die AGB bilden einen integrierten Bestandteil jedes von BMW Mann abgeschlossenen Vertrages, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Kunden gelten die AGB auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde. Ergänzenden oder abändernden Vertragsbedingungen sowie etwaigen AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn sie von BMW Mann ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden. Mitarbeiter von BMW Mann sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben.
1.3.
Die AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen, auf der Webseite von BMW Mann abrufbaren (https://mini-service-mann-pressbaum.at/agb/) bzw. in den Verkaufsräumlichkeiten veröffentlichten Fassung.
2. ANGEBOT/VERTRAGSABSCHLUSS
2.1.
Wenn nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Angebote von BMW Mann freibleibend.
2.2.
Zusagen, Zusicherungen und Garantien seitens BMW Mann oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Kunden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3.
In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über Produkte und Leistungen, die BMW Mann nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – BMW Mann darzulegen. Diesfalls kann BMW Mann zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich – unternehmerischen Kunden gegenüber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind, bei nachfolgender Beauftragung, unentgeltlich. BMW Mann behält sich das Recht vor, bei Unterbleiben einer Beauftragung durch den Kunden ein angemessenes Entgelt zu verrechnen. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die etwaige Kostenpflicht hingewiesen.
3. PREISE
3.1.
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreise zu verstehen. Sämtliche Preise, Stundensätze und Gebühren sind in den Geschäftsräumlichkeiten von BMW Mann ausgezeichnet.
3.2.
Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. BMW Mann ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
4. BEIGESTELLTE WARE
4.1.
Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, ist BMW Mann berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der beigestellten Geräte bzw. des Materials zu berechnen.
4.2.
Der Kunde verpflichtet sich, nur Ware beizustellen, die mit den Herstellervorgaben übereinstimmen. BMW Mann übernimmt keinerlei Haftung für Schäden die durch fehlerhafte Angaben des Kunden oder Dritter entstehen.
4.3.
Für vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1.
Das Entgelt wird bei Leistungsfertigstellung fällig, übersteigt der voraussichtliche Leistungswert € 3.000, – (brutto) so ist eine Anzahlung in Höhe von 20% vor Leistungsbeginn zu entrichten. Handelt es sich bei der Leistungserbringung durch BMW Mann um einen Verkauf eines Fahrzeuges (Neuwagen), so ist, insofern nichts Gegenteiliges im Einzelvertrag vereinbart wurde, eine Anzahlung in Höhe von 10% noch vor der Fahrzeugbestellung zu leisten. BMW Mann ist ungeachtet dessen jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden, in angemessener Höhe, abhängig zu machen. Die von BMW Mann gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind per sofort ab Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für einen Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem BMW Mann über sie verfügen kann.
5.2.
Es ist kein Skontoabzug vorgesehen. Vertragswidrig abgezogener Skonto wird ausnahmslos nachgefordert.
5.3.
Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4.
Gegenüber Unternehmern als Kunden ist BMW Mann gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern einen Zinssatz iHv 4%.
5.5.
BMW Mann behält sich das Recht vor weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Gegenüber Verbrauchern nur, sofern im Einzelfall ausgehandelt.
5.6.
BMW Mann ist im Falle des Zahlungsverzugs durch den unternehmerischen Kunden, im Rahmen anderer bestehender Vertragsverhältnisse, berechtigt die Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der Rückstände einzustellen.
5.7.
BMW Mann ist überdies jedenfalls berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und unter Androhung dieser Folge der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde.
5.8.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden gegenüber BMW Mann nur wegen unbestrittener oder gerichtlich rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ausgeübt werden. Verbrauchern als Kunden steht ein Aufrechnungsrecht auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit von BMW Mann.
5.9.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung von BMW Mann abzutreten.
5.10.
Leistet die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, die von BMW Mann erbrachten Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12.
Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20,- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6. ZURÜCKBEHALTUNG DES KFZ
6.1.
Für alle Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch für Ersatz notwendiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Kunden verschuldeten Schadens, steht BMW Mann ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den Kunden und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer (z.B.: Leasinggeber) zu.
6.2.
Forderungen des Kunden auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann BMW Mann bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede (gleichzeitiger Austausch von Kfz und Geld) entgegenhalten.
7. BONITÄTSPRÜFUNG
7.1.
Der Kunde, unabhängig seines Firmen- oder Wohnsitzes, erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände, Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) / des Landes in dem der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz hat, übermittelt werden dürfen.
8. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
8.1.
Eine ordnungsgemäße Leistungsausführung durch BMW Mann beginnt frühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
8.2.
Der Kunde wird im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflicht dem Verkäufer auf dessen Anforderung die im Einzelfall zur Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen, wie z.B. Personalausweiskopie, Wohnsitzbescheinigung, Vollmacht.
8.3.
Der Kunde verpflichtet sich vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über Hochvoltkomponenten, Hydraulikanlagen, Chip- oder Softwaretuning Umbaupläne, Genehmigungsdokumente oder ähnliches, sonstige Hindernisse baulicher oder technischer Art, mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. BMW Mann erteilt auf Anfrage des Kunden auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben. BMW Mann ist verpflichtet den Hersteller über nicht genehmigte Fahrzeugteile in Kenntnis zu setzen.
8.4.
Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
8.5.
Der Kunde trägt die Kosten für den erforderlichen Treibstoff bzw. Energie für den Probebetrieb.
8.6.
Der Kunde hat auf Gegenstände hinzuweisen, die sich im Fahrzeug befinden, aber nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind.
8.7.
Der Kunde hat BMW Mann über Garantievereinbarungen (z.B. Herstellergarantie) mit Dritten zu informieren und diese auszuhändigen.
8.8.
Auf die Mitwirkungspflicht des Kunden wird im Rahmen des Vertragsabschlusses hingewiesen, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung über solches Wissen verfügen musste.
8.9.
Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist – ausschließlich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsfähigkeit – die von BMW Mann erbrachte Leistung nicht mangelhaft (es besteht kein Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzanspruch).
9. LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
9.1.
BMW Mann ist lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
9.2.
Dem unternehmerischen Kunden zumutbare, sachlich gerechtfertigte, geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
9.3.
Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer, zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
9.4.
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, durch die sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen erhöht.
10. LEISTUNGSFRISTEN UND TERMINE, HÖHERE GEWALT
10.1.
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemie, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitliche Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar. Fristen und Termine verschieben sich um jenen Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert, dies gilt gleichermaßen für Verzögerungen unserer Zulieferer aus genannten Gründen.
10.2.
Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
10.3.
Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch BMW Mann steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
11. BESCHRÄNKUNG DES LEISTUNGSUMFANGES
11.1.
Im Rahmen von Zerlege- oder Reparaturarbeiten können unerhebliche Beschädigungen bzw. kleine Kratzer entstehen. Beim Abstellen des Fahrzeuges am Firmengelände von BMW Mann können unabwendbare Beschädigungen durch Tiere (z.B. Marderbisse) entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Schläuche und Kabel vor Fahrtantritt zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen und auf Flüssigkeitsaustritt besonders zu achten. Solche Schäden stellen keinen Mangel dar (es besteht kein Gewährleistungsanspruch) und sind von BMW Mann nur zu verantworten und schadenersatzpflichtig, wenn BMW Mann diese grob fahrlässig verursacht hat.
11.2.
Bei Lackierungen sind Unterschiede in den Farbnuancen möglich und stellen keinen Mangel dar.
11.3.
Der Kunde erteilt zur Beschränkung des Leistungsumfanges seine ausdrückliche Einwilligung.
12. PROBEFAHRTEN
12.1. KUNDENFAHRZEUGE
Der Kunde ermächtigt BMW Mann zu Probe- und Überstellungsfahrten mit Kraftfahrzeugen und zu Probeläufen mit Aggregaten (z.B.: Lichtmaschine, Starter, u.a.).
12.2. VORFÜHRFAHRZEUGE
12.2.1.
Der Kunde hat das Vorführfahrzeug („VFW“) bis spätestens zum vereinbarten Ende der Probefahrt an BMW Mann zwecks Rücknahmebesichtigung zu übergeben. Für die Probefahrt ist ein Höchstausmaß von 150 km zulässig. Bei Überschreitung dieser km-Leistung wird pro gefahrenem Mehrkilometer ein Betrag in Höhe von € 0,50 verrechnet.
12.2.2.
Der Kunde wird das VFW nur selbst lenken und nicht an Dritte weitergeben, sofern diese nicht vor Antritt der Probefahrt bekannt gegeben wurden.
12.2.3
Während der Probefahrt ist der Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken oder Rauchwaren im Fahrzeug untersagt. Im Falle starker Verschmutzung (auch Hundehaare, usw.) werden die Kosten für die Reinigung (je nach Ausmaß der Verschmutzung) verrechnet.
12.2.4.
Es gelten sinngemäß die Bestimmungen des Punkt 13., vor allem hinsichtlich der Punkte 13.6. ff.
13. KUNDENERSATZFAHRZEUGE
13.1. ALLGEMEINES
Der Kunde hat das Kundenersatzfahrzeug („KEF“) vor der Übernahme eingehend zu besichtigen und die Vollständigkeit der Ausrüstung sowie der Kfz-Papiere zu überprüfen. Das KEF weist außer am Mietvertrag angegebener Schäden keinerlei Beschädigung auf. Der Kunde wurde über die Behandlung und Führung des KEF eingehend unterrichtet. Etwaige Kosten für, durch unsachgemäße Behandlung des KEF (entgegen der Bedienungsanleitung des Herstellers), hervorgerufene Schäden hat der Kunde in voller Höhe zu tragen. Im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung (z.B. Tierhaare) ist BMW Mann berechtigt zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Sonderreinigungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
13.2. BENÜTZUNG DES KEF
13.2.1.
Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des KEF, die Überlassung des KEF oder die Einräumung der Verfügungsgewalt über dieses (insbesondere auch durch Überlassung der Wagenschlüssel) an nicht in dieser Vereinbarung genannte Personen, die gewerbliche Personenbeförderung sowie die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, die Ausbildung von Fahrschülern sowie das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge ist verboten. Der Kunde darf das KEF nur benützen, solange er im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung ist.
13.2.2.
Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Kunden ist untersagt. Bei abgestellten Fahrzeugen sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu sichern bzw. zu verschließen. Das Lenkradschloss muss eingerastet sein.
13.2.3.
Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen haben ausnahmslos den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde auch zum Ersatz des gesamten am KEF entstehenden Schadens ohne Rücksicht auf die Verschuldensfrage verpflichtet.
13.3. ENTGELT, BETRIEBSKOSTEN
13.3.1.
Die Verrechnung eines Tagessatzes erfolgt jeweils für einen begonnen Zeitraum von 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe.
13.3.2.
Das Fahrzeug wird betankt nach Angabe am Mietvertrag übergeben und ist vom Kunden gleichwertig betankt zu retournieren, anderenfalls werden dem Kunden die Kosten für die entsprechende Tankbefüllung verrechnet.
13.3.3.
Die Kosten von Treibstoff, Schmiermitteln, Öl, Frostschutz und sonstigen Betriebsmitteln, die während der Mietdauer zu ersetzen bzw. nachzufüllen sind, müssen vom Kunden getragen werden.